Die TV-Berichterstattung ist doch recht verkürzt. Sicherlich ist Herr Koch-Weisgerber ein Opfer, aber zunächst des Kaufvertrages. Wie kann eine Wohnung über einen Notar wirksam erworben werden, die im Grundbuch nicht existiert ? Da müßten doch erst einmal die Alarmglocken läuten. Der vorherige Eigentümer/Verkäufer hat illegalen Wohnraum geschaffen/verkauft und den Käufer darüber (arglistig) getäuscht,eine nachträgliche Rückabwicklung des Kaufvertrages wäre hier angesagt.
Diese Vorgehensweise hat auf Sylt Methode, entweder gibt es keine Baugenehmigung oder die (mit Auflagen) erteilte wird verschwiegen, um potentielle Käufer nicht von ihrer Kaufabsicht abzubringen. Das "Kartell des Schweigens" der wissenden Veräußerer/Nutzer und auch Makler müßte angeprangert werden, nicht die (meist ahnungslosen) Behörden !