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10. Februar 2012
 

Frontal21

 
nächste Sendung: 21.02.2012

Zukunft der Energie

Am 9.Juli 2009 hat die Bundesregierung ihre Endfassung der

„Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“

veröffentlicht.
(Nachzulesen Google: „PDF Endfassung Sicherheitsanforderung“

Endlager müssen auch für hochradioaktiven Atommüll nicht unbedingt dicht sein.
Nach den Kriterien der Bundesregierung soll auch solch ein Endlager genehmigungsfähig sein, aus dem radioaktives Material des eingelagerten Atommülls nach und nach wieder austritt. Die Grenzwerte die die freigesetzte Radioaktivität später an der Erdoberfläche noch haben darf, wird dabei über das Gesundheitsrisiko der Anwohner definiert.

Im Regelfall darf zwar nur jeder zehntausendste Anwohner durch Emissionen des Lagers schwer erkranken, wenn man sich allerdings mit der Bewertung der Lagerstätte etwas geirrt hat, darf es nach Artikel 6,3 auch schon jeder tausendste Anwohner sein, der mit amtlichem Segen den Strahlenkrebs erleiden darf.
-Da fragt man sich berechtigt, wie das überhaupt und dann noch für Generationen verbindlich erklärt werden kann, wenn man so an Asse denkt-

Damit hat die Regierung der Atomlobby eine Lizenz für den Tod wahrscheinlich noch vieler Atomkrebsopfer erteilt, denn untertage kann sich austretende Radioaktivität über große Gebiete ausbreiten und hunderttausende Anwohner gefährden. Wenn einmal die Freisetzung radioaktiver Stoffe begonnen hat, wird sich dieser Prozess in zunehmendem Maße noch über tausende Generationen fortsetzen.
Es lässt sich nicht mehr rational nachvollziehen, dass unsere Gesellschaft derzeit und noch über viele Generationen leichtfertig den Gefahren der Atomtechnologie ausgeliefert wird, denn die Kernenergie leistet nur einen unbedeutenden Beitrag von 2% (zwei) am weltweiten Energieverbrauch.

 

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