leider war der Betrag sehr unsachlich und auch technisch an mehreren Stellen falsch.
Jedes neue Fahrzeug ist aufgrund eines Mustergutachtens in den Verkehr gekommen, und hier kommt es vor, selbst bei einem Fahrzeug mit nur 1.000 Km, dass die vorgesehen Abgaswerte nicht erreicht werden.
Darüber hinaus muß ein Fahrzeug nur bis 80.000 Km die Abgaswerte einhalten. Daher hat ein Fahrzeug mit mehr als 200.000 km in den seltensten Fällen noch die ursprünglichen Abgaswerte.
Das hier genannte Gutachten beweist nur, dass das bezeichnete Fahrzeug die Werte ein halten kann. Wenn jedoch beim Einbau der Gasanlage Fehler gemacht werden, hat das mit dem genannten Gutachten überhaupt nichts zu tun.
Richtig wäre daher, dass bei der Prüfung nach §19 StVZO wohl bei einigen der genannten Fälle etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
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