Noch immer werden schwangere Frauen am Arbeitsplatz häufig gesetzwidrig diskriminiert, obwohl es seit fünf Jahren das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) gibt. So klagen Frauen, dass Gehaltserhöhungen und Beförderungen ausbleiben oder sie ihre Karriere ganz auf Eis legen müssen.
Zu unflexibel, zu unbelastbar, heißt es dann vom Arbeitgeber. Vor Gericht können Betroffene gegen die Diskriminierung kämpfen. Doch aufwendige Beweisführungen, Verfahren, die sich über Jahre hinziehen und niedrige Entschädigungssummen schrecken viele Frauen ab.
Das bestätigt auch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Christine Lüders, im Frontal21-Interview. Sie beklagt: "Die Gerichte gehen oftmals nicht sensibel genug mit diesem Thema um, es wird als Petitesse abgetan." In Fällen, in denen Entschädigungen gezahlt würden, seien die Summen so niedrig, dass sie dem Konzern nicht besonders weh täten.
Lüders fordert deshalb härtere Sanktionen gegenüber Unternehmen, die Frauen im Beruf benachteiligen. Erste Gerichtsurteile gibt es bereits, die diskriminierten Frauen dennoch Hoffnung machen können.