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21. November 2009
 

Frontal21

 
dienstags, 21 Uhr

Fauler Kompromiss bei der Wehrpflicht

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Nicht mehr einsatzfähig

Fauler Kompromiss bei Wehrpflicht

von Anke Becker-Wenzel, Thomas Reichart und Ulrich Stoll

Die neue schwarz-gelbe Regierung hält an der Wehrpflicht fest, auch wenn der Grundwehrdienst der Rekruten auf sechs Monate beschränkt werden soll. Durch die Verkürzung der Dienstzeit soll mehr Wehrgerechtigkeit hergestellt werden. Doch Experten kritisieren die Pläne. Eine derart kurze Wehrdienstzeit reiche für eine qualifizierte Ausbildung nicht aus, meint etwa der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, General a.D. Hartmut Bagger.

 
 
 

Bagger hält die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verkürzung des Grundwehrdienstes "für einen faulen Kompromiss". Es sei "eine Maßnahme, die im Grunde nur den Einstieg in den Ausstieg aus der Wehrpflicht markiert", so der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr. Die neue Regierung weicht der klaren Entscheidung aus, die Wehrpflicht abzuschaffen und die Armee in eine Profi-Truppe umzuwandeln. Derweil in Armeekreisen über den "Schnupperkurs" gespottet wird.

"Wie ein Praktikant"

Auch der ehemalige Oberstabsfeldwebel Ernst-Uwe Krüger hält nichts von einer derart kurzen Wehrdienstzeit. Er hat jahrzehntelang Rekruten ausgebildet, war in Afghanistan und im Kosovo im Einsatz. Krügers Fazit: "Von den sechs Monaten dient er eigentlich der Armee kaum, sondern er läuft wie ein Praktikant nebenher, dem man etwas vermittelt, was man später vielleicht zeitweise wieder abrufen kann."

 

Dabei haben sich mit dem Ende des Kalten Krieges die Anforderungen an die Bundeswehr inzwischen grundlegend geändert. Das zeigt sich vor allem in Afghanistan, wo deutsche Truppen an der Seite der afghanischen Armee gegen die Taliban kämpfen. Benötigt werden dort hochqualifizierte Spezialisten. Der Grundwehrdienst ist als Vorbereitung auf solche Einsätze kaum geeignet, der verkürzte erst recht nicht.

 

Mehr Wehrgerechtigkeit?

Die Verkürzung mache die Wehrpflicht auch nicht "gerechter", meint der Kölner Rechtsanwalt Bernward Münster. Zurzeit leisten nach Zahlen der Bundesregierung gerade einmal acht Prozent eines Jahrgangs den Grundwehrdienst. Im Jahr 2000 wurde noch rund ein Viertel eines Jahrgangs zum Grundwehrdienst eingezogen. Rechtsanwalt Münster hält die aktuelle Einberufungspraxis für reine Willkür und bezweifelt, dass das Wehrdienstgesetz überhaupt verfassungskonform ist.

 

Nach dem Gesetz muss kein junger Mann zur Bundeswehr, der verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder älter als 23 Jahre ist. Außerdem mustert die Bundeswehr derzeit fast 50 Prozent der Wehrpflichtigen aus. So verabschiedet sich Deutschland Schritt für Schritt vom ehrwürdigen Grundsatz, alle jungen Männer gleich zu behandeln.

 

Wehrpflicht kostet Wirtschaftswachstum

Dagegen klagte 2004 der Student Christian Pohl. Er sollte damals sein Studium abbrechen, um den Grundwehrdienst zu leisten. "Es wäre im Grunde genommen dann ein ganzes Jahr verschwendet gewesen", sagt Pohl. Und Pohl hatte Erfolg. In seinem Urteil stellte das Kölner Verwaltungsgericht damals fest: Die Einberufungspraxis des Staates sei ungerecht und lasse sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren. Nun hätte als nächstes eigentlich das zuständige Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden müssen. Doch hier sitzt man offenbar das Problem bis heute aus.

 

Inzwischen kommt eine Studie des Helsinki Centers of Economic Research sogar zu dem Ergebnis, dass Länder mit Wehrpflicht und Zivildienst haben eine niedrigere Wirtschaftsleistung und ein niedrigeres Wachstum als Länder mit einer Freiwilligenarmee und professionellen Sozialdiensten. So hätten Länder mit Wehrpflicht ein um 4,3 bis 4,6 Prozent niedrigeres Wirtschaftswachstum pro Jahrzehnt. Deshalb heißt es dann auch abschließend in der Studie: Die Staaten wären also schlecht beraten, an der Wehrpflicht festzuhalten. Tatsächlich verabschieden sich in Europa immer mehr Länder vom militärischen Pflichtdienst.

 

Mit Wehrpflicht fällt der Zivildienst

Deutschland aber hält weiter an der Wehrpflicht fest. Befürworter argumentieren mit dem Zivildienst. Falle die Wehrpflicht, heißt es, sei auch der Zivildienst hinfällig - mit verheerenden Folgen für das Sozialsystem. Das ist ein Irrtum, entgegnet Peter Tobiassen von der Zentralstelle Kriegsdienstverweigerung: Rund 70.000 von 3,2 Millionen Beschäftigten in entsprechenden Einrichtungen seien Zivildienstleistende. Diese Stellen könnten unter anderem mit jungen Menschen gefüllt werden, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren wollen. Schon jetzt gebe es dafür drei Mal mehr Bewerber als offene Stellen.