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21. November 2009
 

Frontal21

 
dienstags, 21 Uhr

Von der Politik vergessen

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Von der Politik vergessen

Geschiedene Frauen kämpfen um Gerechtigkeit

von Ingo Dell und Gerd Gerlach

Viele Frauen, die in der DDR geschieden wurden und lange Hausfrauen waren, leben heute als Rentnerinnen in Armut, weil sie nur eine geringe Altersversorgung bekommen. Im Gegensatz zu geschiedenen Frauen im Westen haben sie keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich. Und das, obwohl das Ende der DDR fast 20 Jahre zurückliegt.

 
 
 
 

Der so genannte Versorgungsausgleich wurde 1977 in der Bundesrepublik eingeführt. Er sorgt dafür, dass in der Ehe erworbene Rentenansprüche nach der Scheidung geteilt werden. So sollen Frauen, die sich hauptsächlich um die Kindererziehung kümmern und nur geringe eigene Rentenansprüche erwerben, später nicht in die Altersarmut geraten.

Rainer Eckert.
Rainer Eckert - Sein Gebiet ist die DDR-Sozialgeschichte.

In der DDR war die Rente sicher

In der DDR gab es eine solche Regelung nicht. Hier musste kein Mann seine Rente mit der geschiedenen Frau teilen. Das war auch nicht notwendig, meint der Leipziger Historiker Professor Rainer Eckert. "In der DDR gab es formal keine Arbeitslosigkeit." Man sei der Auffassung gewesen, im Fall einer Scheidung könne die Frau sofort wieder in den Arbeitsprozess einsteigen und damit eigene Rentenansprüche erwerben, so Eckert.

Für die Berechnung der Rente seien in der DDR lediglich die letzten 20 Arbeitsjahre herangezogen worden, erklärt dazu die Rentenberaterin Marina Herbrich. Zudem habe die Frau für jedes geborene Kind ein Arbeitsjahr angerechnet bekommen. Ab dem dritten Kind waren es drei Arbeitsjahre. So mussten sich geschiedene Frauen im Osten um ihre Rente keine Sorgen machen - notfalls sprang der Staat ein.

 

Im Einigugsvertrag vergessen

Doch bei der Wiedervereinigung verpassten es dann die Politiker und Juristen, diese Frauen gleichzustellen mit denjenigen, die im Westen geschieden wurden. Der Anspruch auf Versorgungsausgleich wurden ihnen verwehrt. Die Begründung: Die Rente der Männer könne nicht rückwirkend gekürzt werden. Eine Sonderregelung sollte gefunden werden. Doch die lässt bis heute auf sich warten.

 
Anneliese Staack.
Anneliese Staack: "Politiker warten auf die biologische Lösung."

Anneliese Staack aus Wismar ist eine von rund 3000 Frauen, die seit 1999 im "Verein der in der DDR geschiedenen Frauen" unermüdlich für Gerechtigkeit kämpfen. Die zweifache Mutter muss heute von mageren 615 Euro Rente im Monat leben. "Wir haben uns zusammengeschlossen, weil wir gemeint haben, gemeinsam erreichen wir mehr", sagt die 68-Jährige. Immer wieder seien sie in Gesprächen mit Politikern bestärkt worden, die Sache weiter zu führen.

 

Kampf um Gerechtigkeit

Doch obwohl Politiker verschiedener Parteien versprachen, für die Frauen eine Lösung zu finden, verliefen alle Initiativen bisher im Sande. Auch eine im Dezember 2000 eigens im Auftrag des Bundestages gegründete Arbeitsgruppe bringt kein Ergebnis. Und selbst Bundeskanzlerin Merkel scheint machtlos. Nach einem Treffen mit den Frauen im März 2009 teilt sie mit: "So sehr ich Ihrer Problematik bewusst bin, so sehr bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass es mir im Augenblick nicht möglich ist, Ihnen behilflich zu sein", zitiert Anneliese Staack.

 

Die Politik warte wohl auf eine biologische Lösung, glaubt die Rentnerin. Doch unterkriegen lassen will sie sich davon nicht. Mit einer Beschwerde wegen Ungleichbehandlung zog ihre Anwältin, Bettina Meinhardt, bis vor das Bundesverfassungsgericht. "Diese Frauen sind zur Wende einfach vergessen worden", so Meinhardt. "Seit 20 Jahren kämpfen sie um ihr Recht, sie haben keine Lobby". Die Frauen gehörten definitiv zu den Verlierern der Einheit.

 

Klage abgewiesen

Doch vor zwei Monaten die nächste Enttäuschung: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Klage nicht an. Jetzt will Anneliese Staack vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Gerechtigkeit für die rund 400.000 betroffenen Frauen kämpfen.