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23. Februar 2012
 

Frontal21

 
dienstags 21 Uhr

Lebensmittel: Getäuschte Verbraucher

[Video]

Der Beitrag als Video

Getäuschte Verbraucher

Falsche Versprechen der Lebensmittelindustrie

von Jörg Göbel

In punkto Lebensmittel ist Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) eindeutig: "Was drauf steht, muss auch drin sein", sagt sie. Doch die Lebensmittelhersteller nutzen häufig die Gelegenheit, um ihre Produkte zu beschönigen und Verbraucher in die Irre zu führen.

 
 
 
 

"Der Etikettenschwindel im Supermarkt ist wirklich an der Tagesordnung", erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es wird viel versprochen und wenig gehalten." Frontal21 hat sich einige Lebensmittel genauer angeschaut. Die Stichproben bestätigen Verbraucherschützer Valet. Doch sind die irreführenden Werbesprechen in der Regel legal. Grund dafür sind gesetzliche Bestimmungen, die nicht immer eindeutig sind.

 

Sauberes Etikett

So müssen die sogenannten E-Nummern, also Zusatzstoffe, auf den Zutatenlisten aufgeführt werden. Da sie aber bei den Verbrauchern in den vergangenen Jahren ins Gerede gekommen sind, lässt die Lebensmittelbranche sie zunehmend aus den Zutatenlisten verschwinden. Dafür tauchen Begriffe auf wie Hefeextrakt, Gewürz, Aroma und Molkenerzeugnis. Diese Lebensmittelbestandteile werden funktionale Additive oder funktionale Inhaltsstoffe genannt. "Ein funktionales Additiv ist ein Stoff, den man benötigt, um ein sauberes Etikett zu bekommen, ein Clean-Label, um damit E-Nummern oder andere Stoffe, die in die öffentliche Kritik geraten sind, wie das Glutamat, zu ersetzen", erklärt Lebensmittelchemiker Udo Pollmer.

Infobox

Fühlen Sie sich getäuscht?

Kennen Sie Lebensmittel, die Sie als "Mogelpackung" empfunden haben? Dann mailen Sie uns Ihr Beispiel, gern mit Bild an Frontal21@zdf.de!
Wir prüfen Ihre Meldung und bitten bei ausgewählten Produkten den Hersteller um eine Stellungnahme. Eine Auswahl Ihrer Vorschläge veröffentlichen wir dann auf unserer Internetseite.

Das bedeutet: Im Hefeextrakt ist in der Regel Glutamat oder Glutaminsäure enthalten. Das hätte für sich genommen unter Angabe der E-Nummern 620 bis 625 gekennzeichnet werden müssen. Als Teil des Lebensmittelbestandteils Hefeextrakt aber muss Glutamat oder Glutaminsäure nicht extra angegeben werden. Viele Produkte, die Hefeextrakt enthalten, werben daher mit der Aufschrift "Ohne Zusatzstoff Geschmacksverstärker" oder mit ähnlichen Formulierungen.

 

Glutaminsäure im Hefeextrakt

So wirken umstrittene Zusatzstoffe auch für kritische Verbraucher plötzlich ganz natürlich. Das sei irreführend, sagen Verbraucherschützer. Hersteller wie Unilever und Nestlé streiten das ab. "Hefeextrakt ist ein Lebensmittel und kein Zusatzstoff", schreibt Nestle auf Nachfrage von Frontal21. Und Unilever argumentiert: "Deshalb ist die Aussage 'ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe' auch bei Produkten, die Hefeextrakt enthalten, richtig und nicht irreführend."

 
Maggi-Produkte. Quelle: ZDF
ZDF
In diesen Produkten ist Hefeextrakt enthalten.
 

Beide Hersteller räumen jedoch ein, dass auch im Hefeextrakt Glutaminsäure enthalten ist. Verbraucherschützer wie Valet und auch der Lebensmittelchemiker Pollmer bleiben daher bei ihrer Kritik: Der Verbraucher wisse letztendlich nicht, was in einem Lebensmittel steckt.

"fruity"-Fruchtriegel von Schwartau. Quelle: ZDF
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Fruchtriegel von Schwartau

Fruchtriegel mit wenig Beeren

Frontal21 hat eingekauft. Zum Beispiel "fruity"-Fruchtriegel von Schwartau, angeboten in drei Sorten. Die Sorte "Blaue Beeren" wirbt auf der Vorderseite groß in Schrift und Bild mit Brombeeren, Heidelbeeren und Holunder. Doch aus der Zutatenliste geht hervor, dass Sultaninen (42 Prozent) und Apfelstücke (18 Prozent) mit Abstand die größten Fruchtbestandteile des Riegels sind. Die beworbenen blauen Beeren kommen nur als Fruchtsaftkonzentrate vor, das Heidelbeer-Fruchtsaftkonzentrat sogar nur zu 0,5 Prozent.

Der Hersteller Schwartau antwortet auf Nachfrage von Frontal21: "Wir halten uns bei der Kennzeichnung unserer Produkte selbstverständlich an die rechtlichen Anforderungen." Und weiter heißt es: "Gleichwohl haben wir uns vor kurzem dazu entschlossen, die Äpfel und Sultaninen bei allen drei Sorten zukünftig auf der Vorderseite der Produktverpackungen abzubilden. Einzelne Verbraucherreaktionen haben uns gezeigt, dass der Verzicht der Abbildung auf der Vorderseite und die Auflistung der einzelnen Früchte in der Zutatenliste zu Missverständnissen führen kann."

 
Erdbeer Drink von Landlob. Quelle: ZDF
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Erdbeermilchgetränk

Keine Erdbeeren

Noch ein Beispiel: Landlob wirbt auf seinem Produkt "Erdbeer-Drink" mit dem Versprechen: "fruchtig und lecker". Das Etikett ist in rosa gehalten. Doch die Zutatenliste weist keinen Erdbeer-Fruchtbestandteil aus, es sind überhaupt keine Früchte enthalten, stattdessen nur Aroma.

Frontal21 fragt beim Hersteller nach. Stellvertretend schreibt der Milchindustrie-Verband: "Die Deklaration 'Erdbeer Drink - fruchtig & lecker' enthält keinen expliziten Hinweis auf das Vorhandensein von Erdbeeren. Diese Deklaration informiert den Verbraucher lediglich über die spezielle Geschmacksrichtung dieses Milcherzeugnisses. Diese Art der Deklaration ist in der Lebensmittelwirtschaft bei der Verwendung von Aromen üblich." Verbraucherschützer Valet hält dagegen: "Wir meinen, dass es ein klares Beispiel ist für eine legale Täuschung." Der Verbraucher erwarte bei der Aufmachung, dass hier wirklich Erdbeeren drin sind, das sei nicht der Fall. Da werde der Verbraucher getäuscht.

Vivil Bonbons. Quelle: ZDF
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Wirklich "zahnfreundlich"?

Säure greift Zahnschmelz an

Der Bonbon-Hersteller Vivil bewirbt seine Multivitamin-Bonbons Waldfrucht mit der Aufschrift "zahnfreundlich". Allerdings ist in den Bonbons laut Zutatenliste Zitronensäure enthalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt zur Zitronensäure fest: "Der Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Zitronensäuregehalt kann dazu führen, dass der Zahnschmelz angegriffen wird."

Frontal21 fragt beim Hersteller nach, auf welche Untersuchungen sich die Werbeaussage "zahnfreundlich" stützt. Vivil verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass die Bonbons keinen Zucker enthielten. Außerdem hänge es von der Verweildauer im Mund ab, ob ein säurehaltiges Lebensmittel den Zahnschmelz angreife. Und diese Verweildauer sei bei Bonbons üblicherweise kurz. Schließlich stellt Vivil fest: "Wir greifen Ihre Nachfrage auf und überprüfen die uns aus der wissenschaftlichen Literatur und unserer Erfahrung bekannten Werte." Vivil hat also offenbar keine eigene wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, um die Werbeaussage "zahnfreundlich" zu belegen.

 
Sauce Mozzarella von Knorr. Quelle: ZDF
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Mozzarella Sauce von Knorr

Ungenaue Zutatenliste

Auf der Vorderseite der "Sauce Mozzarella" von Knorr Spaghetteria sind die Zutaten Tomaten, Mozzarella und Basilikum vermerkt. In der Zutatenliste steht jedoch nichts von Basilikum. Hersteller Unilever behauptet auf Nachfrage, dass das beworbene Basilikum natürlich enthalten und unter dem Begriff Kräuter angegeben sei. Weiter heißt es: "Die beigefügte Menge ist dabei genau auf die Rezeptur der Sauce abgestimmt. Zukünftig werden wir zum besseren Verständnis Basilikum, Thymian und Oregano gesondert deklarieren."

Verbraucherschützer Valet reicht das nicht aus. Er meint: "Wer wirklich seine Kunden ernst nehmen will, der muss auch klar und deutlich sagen, wie viel Basilikum hier in diesem Produkt drin ist."

 
 
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