Ein pensionierter Verfassungsschützer wird als mutmaßlicher Erpresser von einem Sondereinsatzkommando der Polizei verhaftet. Dann stellt sich heraus: Er ist Opfer einer fatalen Verwechslung. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn, die den Haftbefehl auf zweifelhafter Grundlage beantragte, bedauert den Vorfall, findet jedoch, dass die Verhaftung "nicht zu beanstanden war".
Das Ehepaar Gerhard und Heidemarie Weber ist an einem Vormittag in Fulda unterwegs, als die Verwechslung ihren Lauf nimmt. Der Oberamtsrat a.D. hält mit seinem Auto vor einer Spielhalle mit Internetcafé. Darin sitzt zu diesem Zeitpunkt ein Mann, der gerade eine Erpresser-Email an den Lidl-Konzern schreibt. Die Lebensmittelkette soll 250.000 Euro zahlen. Geschieht dies nicht, droht der Kriminelle damit, Lebensmittel zu verseuchen.
Als der Erpresser das Café verlässt, wird er von den Spielhallenbetreibern beobachtet. Die sind zuvor von der Polizei gewarnt worden, denn der Erpresser hatte schon einmal eine Email von ihren Computern aus verschickt. "Die Betreiber sind ihm gefolgt und haben dann irrtümlich meinen Wagen als Fahrzeug des Erpressers identifiziert", meint Weber und erklärt sich so, warum statt des Täters plötzlich er in das Fadenkreuz der Ermittler geriet.
Zwei Tage später stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei das Haus der Webers. "Einer hielt mir die Waffe vors Gesicht, aus zwei Meter Entfernung, und rief: Polizei, Sie sind verhaftet", berichtet Weber. Das Ehepaar wird zur Polizeiwache gebracht und wegen der mutmaßlichen Erpressung stundenlang getrennt voneinander befragt. Weber muss sogar eine DNA-Probe abgeben. Doch im Lauf der Vernehmung erfährt die Polizei, dass der wirkliche Erpresser sich erneut gemeldet hat. Jetzt müssen die Ermittler die Webers gehen lassen.
Eine bedauerliche Verwechslung, lässt die Staatsanwaltschaft verlauten. Aber damit mag Weber sich nicht zufrieden geben. Er kritisiert die äußerst zweifelhaften Methoden, mit denen die Ermittler gegen ihn vorgingen. So führt der Haftbefehl Begründungen auf, die, so Webers Anwalt Horst Wilkens, jeder Grundlage entbehren. Es bestehe Fluchtgefahr, heißt es da: "Zwar verfügt der Beschuldigte noch über einen festen Wohnsitz. Dieser soll jedoch zwangsversteigert werden, so dass es an tragfähigen sozialen Bindungen fehlt."
Tatsächlich sind die Webers aber seit Jahrzehnten verheiratet, ihr Haus ist abbezahlt. "Das war ein konstruiertes Bild, um einen Menschen in Untersuchungshaft zu bringen", sagt Weber. Sein Anwalt erstattet später Anzeige gegen Richter und Staatsanwalt - wegen eines unzulässigen Haftbefehls.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ist nicht zu einem Interview mit Frontal21 bereit. Schriftlich hält sie daran fest, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung "die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls vorlagen". Das Oberlandesgericht Stuttgart wies jetzt Webers Anzeige gegen Richter und Staatsanwalt, die für den ungerechtfertigten Haftbefehl gegen den Pensionär verantwortlich waren, als nicht ausreichend begründet zurück.
Pensionär Weber, der 45 Jahre bei deutschen Sicherheitsbehörden gearbeitet hat und wegen seines Einsatzes für Verfassung und Staat gelobt wurde, ist über die Verhaftung empört: "Solche Vorgehensweisen kenne ich nur aus Staaten, wo die Rechtsstaatlichkeit nicht so eine große Rolle spielt."