Keine Akteneinsicht

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Keine Akteneinsicht

Bundesregierung blockiert Aufklärung

von Joachim Bartz und Reinhard Laska

Das Bundesarchivgesetz schreibt die Freigabe von Archivgut aus den Bundesministerien nach 30 Jahren vor. Doch Ministerien blockieren die Aufarbeitung der Geschichte der 50er, 60er und 70er Jahre in der Bundesrepublik. Millionen brisanter Dokumente sind bis heute als geheim deklariert, und ihre Freigabe wird häufig verschleppt - etwa zur RAF oder wenn es um die Verfolgung der Kommunisten in Westdeutschland geht.

 
 
 

Michael Buback will wissen, wer seinen Vater erschossen hat. Am 7. April 1977 wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback von der RAF ermordet. Doch noch immer ist nicht geklärt, wer die Schüsse abgab. Welche Rolle spielte Verena Becker wirklich? Seit wann wussten die Verfassungsschützer von den Attentatsplänen auf Buback?

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nachgehakt vom 12.01.2010

Frontal21 berichtete über die systematische Kontrolle von DDR-Post durch westdeutsche Behörden in den fünfziger und sechziger Jahren. Zoll, Post und Polizei vernichteten dabei etwa 100 Millionen Poststücke.
Jetzt gab die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zu: westdeutsche Behörden kontrollierten sogar bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik.

Bundesamt für Verfassungsschutz. Quelle: dpa
dpa
Bundesamt für Verfassungsschutz

Geheimdienstakten könnten darüber Aufschluss geben. Buback will mehr erfahren über das Zusammenwirken von Verena Becker und dem Verfassungsschutz. Doch die Akten bleiben gesperrt. Michael Buback im Interview mit Frontal21: "Das Bedrückende ist, dass die Hinweise auf Verena Becker sich verflüchtigen. Das ist geradezu bedrohlich."


Nicht gerichtsverwertbar

Privatpersonen dürfen in Deutschland Geheimdienstakten grundsätzlich nicht einsehen, es sei denn, die Behörden geben sie ausdrücklich frei. Doch selbst die Generalbundesanwaltschaft bekam die RAF-Verfassungsschutz-Akten vom Innenminister nur auf Nachfrage und nur zum Lesen, nicht gerichtsverwertbar. Die Strafprozessordnung lässt das zu, "wenn dem Wohl der Bundesrepublik Nachteile drohen könnten", wie es heißt.

Verena Becker. Quelle: dpa
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Ex-RAF-Terroristin Verena Becker beim Verlassen des Bundesgerichtshofes 2009

Für Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat aber Strafverfolgung immer Vorrang: "Unser Rechtsstaat würde ins Wanken geraten, wenn unsere Bürger das Gefühl hätten, da wird mit unterschiedlichem Maß gemessen und ein Mörder könnte Kraft Geschäft mit einem Verfassungsschutzamt auf einmal vor seiner gerechten Strafe davonkommen."

Brisantes Material unter Verschluss

Doch nicht nur beim RAF-Terrorismus mauern Behörden, wenn es um die Aufarbeitung von Akten geht. Der Freiburger Historiker Josef Foschepoth forscht zur Geschichte des Kalten Krieges. Bei seinen Recherchen stellte er immer wieder fest, dass Bundesministerien auch nach 30 Jahren brisantes Material unter Verschluss halten, nicht in Archiven einsehbar machen. So seien Akten zum Verbot der KPD 1956 und über die Verfolgung so genannter staatsgefährdender Kräfte im Westdeutschland dort nur lückenhaft vorhanden. Foschepoth stieß im Bundesarchiv Koblenz auf das Fehlen ganzer Aktenbände und Bestände.

Auch im ehemaligen Postministerium fand er eine Riesenlücke: "Ich weiß aber, dass schon damals gezählt worden ist, dass auch festgehalten worden ist, wie viele Dokumente, wie viele Postsendungen, Pakete und so weiter konfisziert worden sind, die Akten sind einfach nicht da." Immer dort, wo sensible Bereiche der Inneren Sicherheit betroffen seien, fehle etwas, so Foschepoth.

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Bundesarchiv darf Dokumente nicht freigeben

Auch das Bundesverfassungsgericht mauert und will brisantes Archivmaterial den Historiker Professor Foschepoth nicht zur Verfügung stellen.

Brief Professor Foschepoths an das Bundesverfassungsgericht

Antwort des Bundesverfassungsgerichts

Angeklagt und diffamiert

Rosemarie und Karl Stiffel waren Mitglieder der KPD, wurden nach dem Verbot der Partei verhaftet. Beide wurden 1958 wegen so genannter staatsgefährdender Tätigkeit zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Stiffels und viele andere Verurteilte jener Zeit wurden häufig von selbst vorbelasteten ehemaligen Nazi-Richtern und Staatsanwälten angeklagt und diffamiert.

Stiffel vor Gericht.
Viele Mitglieder der kommunistischen Partei wurden angeklagt und verurteilt.

Auch die Rolle der politischen Justiz in Westdeutschland verlangt nach Aufklärung. Werner Plumpe vom Deutschen Historikerverband: "Da sind sicher Fragen zu stellen, die für das Geschichtsbild der Bundesrepublik noch von wichtiger Bedeutung sind." Doch es ist schwer, Antworten auf diese Fragen zu finden. Plumpe und andere Historiker beklagen, dass die Ministerien wichtiges Archivgut entweder gar nicht oder nur unvollständig an das Bundesarchiv in Koblenz übergeben und dass sie wichtige Akten nicht freigeben. Trotz Bundesarchivgesetz und Pflicht zur Freigabe. Millionen brisanter Dokumente gelten bis heute als geheim.